GEBURT

GEBURT

Binnen 1 Woche nach der Geburt eines Kindes ist diese dem Standesamtsverband Neusiedl am See anzuzeigen. Nach Eingabe aller Daten können die für das Kind gewünschten Urkunden (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) von jedem österreichischen Standesamt, daher auch von der Gemeinde Halbturn ausgedruckt werden.

Gemeinsame Obsorge

Unverheiratete Paare können die gemeinsame Obsorge für ihr Kind/ihre Kinder beim zuständigen Standesamtsverband Neusiedl am See festlegen.