HEIRATEN

Die folgenden Unterlagen sind für die Anmeldung zur Eheschließung erforderlich:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes
Hinweis: Für in Österreich gemeldete Personen kann die Standesbeamtin/der Standesbeamte eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen. In diesem Fall muss keine Bestätigung der Meldung vorgelegt werden.
- Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Wenn Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft waren, zusätzlich:
- Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen und/oder Partnerschaftsurkunde/n aller früher begründeten eingetragenen Partnerschaften
- Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft Rechtskraftstempel!), Urteil über die Auflösung der früheren eingetragenen Partnerschaft/en
- Sterbeurkunde der Ehepartnerin/des Ehepartners
- Sterbeurkunde der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners
Wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame uneheliche Kinder haben, zusätzlich:
- Geburtsurkunde(n) des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder
- Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen Kinder (sofern der Vater auf der/den Geburtsurkunde(n) noch nicht eingetragen ist)
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn vorhanden
- Nachweis des Wohnsitzes der Kinder
Wenn Sie beschränkt geschäftsfähig oder nicht ehemündig sind, zusätzlich:
- bei 16- bis 18-Jährigen: Ehemündigkeitserklärung des Gerichts (mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft Rechtskraftstempel!) sowie Zustimmung der Obsorgeberechtigten
- bei Bestellung einer Sachwalterin/eines Sachwalters: deren/dessen Einwilligung oder entsprechender Gerichtsbeschluss
Wenn Sie bei der Anmeldung des Aufgebots nicht anwesend sind, benötigen Sie zusätzlich das bei jedem Standesamt erhältliche Formular „Erklärung zur Ermittlung der Ehefähigkeit“.
Welche Dokumente bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit zur Anmeldung der Eheschließung konkret benötigt werden, erfahren Sie beim zuständigen Standesamt.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage http://help.gv.at