STERBEFALL

Anzeige des Todesfalls – Erstausstellung einer Sterbeurkunde/Abschrift aus dem Sterbebuch
Nach Durchführung der Totenbeschau durch eine Ärztin/einen Arzt muss die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt durchgeführt werden. Hier erhalten Sie auch die Sterbeurkunde bzw. die beglaubigte Abschrift aus dem Sterbebuch.
Voraussetzungen:
- Die Totenbeschau wurde bereits durchgeführt
- Das Formular „Anzeige des Todes“ (und die darin enthaltene „Todesbescheinigung“) sind vorhanden
Fristen:
Die Anzeige des Todesfalls muss spätestens am nächsten Werktag erfolgen.
Zuständige Stelle:
Die Personenstandsbehörde, die für den Sterbeort (z.B. Standort des Spitals oder des Altersheimes) örtlich zuständig ist:
- Das Standesamt oder der Standesamtsverband der Gemeinde
- In Statutarstädten: das Standesamt des Magistrats
- In Wien: die Standesämter in Wien
Die Person, welche die Anzeige erstattet, hat sich mit einem Ausweis (möglichst mit amtlichem Lichtbildausweis) zu legitimieren. Dem Standesamt sind die von der Totenbeschauärztin/vom Totenbeschauarzt ausgestellte „Anzeige des Todes“ und die darin enthaltene „Todesbescheinigung“ zu übergeben.
Die Eintragung ins Zentrale Personenstandsregister nimmt die Standesbeamtin/der Standesbeamte vor.
Nach der Eintragung ins Personenstandsregister folgt die Standesbeamtin/der Standesbeamte die ergänzte „Todesbescheinigung“, eine Sterbeurkunde bzw. eine „Todesbestätigung“ (nur gültig für Sozialversicherungszwecke) aus.
Hinweis: Die „Todesbescheinigung“ müssen Sie unverzüglich dem Bestattungsunternehmen übergeben, da nur dann die Überführung und die Durchführung der Bestattung möglich sind.
Erforderliche Unterlagen:
- Formular „Anzeige des Todes“ und die darin enthaltene „Todesbescheinigung“
- Eigener amtlicher Lichtbildausweis
- Personaldokumente der Verstorbenen/des Verstorbenen soweit vorhanden: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Heimatrollenauszug), Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
- Bei Verwitweten zusätzlich Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde
- Bei eingetragenen Partnerinnen/eingetragenen Partnern zusätzlich Abschrift aus dem Partnerschaftsbuch bzw. Partnerschaftsurkunde
- Bei Geschiedenen zusätzlich Scheidungsbeschluss bzw. Scheidungsurteil
- Bei eingetragenen Partnerinnen/eingetragenen Partnern zusätzlich Urteil über die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
- Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Kosten:
- Anzeige: gebührenfrei
- Ausstellung einer Sterbeurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Sterbebuch: EUR 9,30 (EUR 7,20 Bundesgebühr plus EUR 2,10 Bundesverwaltungsabgabe)
- Die Todesbestätigung ist gebührenfrei
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage http://help.gv.at