GEBURT
GEBURT
Die Geburt Ihres Neugeborenen muss dem zuständigen Standesamt binnen einer Woche angezeigt werden. Sie bekommen dann vom Standesamt die erste Geburtsurkunde für Ihr Kind ausgestellt. Die Geburtsurkunde wird Ihr Kind in vielen unterschiedlichen Lebenssituationen als Nachweis benötigen. Auch brauchen Sie sie zur Anmeldung des Wohnsitzes Ihres Neugeborenen.
Hinweis:
Zusätzlich bekommen Sie vom Standesamt eine „Geburtsbestätigung zur Vorlage bei der Krankenkasse“ ausgestellt. Diese benötigen Sie zur Beantragung von Wochengeld.
In der Geburtsurkunde werden der Name, das Geschlecht, der Geburtszeitpunkt und der Geburtsort Ihres Kindes sowie die familiäre Situation zur Zeit der Geburt festgehalten. Wenn Sie sich nicht gleich nach der Geburt für den Vornamen des Kindes entscheiden können, müssen Sie längstens innerhalb eines Monats beim Standesamt vorsprechen und dort den Vornamen beurkunden lassen.
Der Geburtsurkunde ist auch zu entnehmen, ob das Kind ehelich oder unehelich geboren ist.
Die Anzeige der Geburt hat innerhalb einer Woche zu erfolgen.
Zuständige Stelle: Die Personenstandsbehörde, die für den Geburtsort (z.B. Standort des Spitals oder die Gemeinde bei Hausgeburt) des Kindes örtlich zuständig ist:
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie verheiratet sind, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Wenn Sie als Mutter ledig, geschieden oder verwitwet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Fremdsprachige Urkunden müssen im Original gemeinsam mit in Österreich beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage https://www.oesterreich.gv.at/ (Link öffnet sich in einem neuen Fenster).

Gemeindeamt Halbturn
Wiener Straße 3
7131 Halbturn
T: +43 2172 8645
F: +43 2172 8645-8
E: gemeinde@halbturn.com