HEIRATEN
HEIRATEN
Erforderliche Unterlagen:
Die folgenden Unterlagen sind für die Anmeldung zur Eheschließung/Anmeldung zur Begründung der eingetragenen Partnerschaft erforderlich:
Wenn Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft waren, zusätzlich:
Wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame uneheliche Kinder haben, zusätzlich:
Wenn Sie beschränkt geschäftsfähig oder nicht ehemündig sind, zusätzlich:
Die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit/Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zur begründen bzw. das Ehefähigkeitszeugnis/Bestätigung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen sind maximal sechs Monate gültig.
Welche Dokumente bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit zur Anmeldung der Eheschließung konkret benötigt werden, erfahren Sie beim zuständigen Standesamt.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage https://www.oesterreich.gv.at/ (Link öffnet sich in einem neuen Fenster).

Gemeindeamt Halbturn
Wiener Straße 3
7131 Halbturn
T: +43 2172 8645
F: +43 2172 8645-8
E: gemeinde@halbturn.com