HEIRATEN

HEIRATEN

Erforderliche Unterlagen:

Die folgenden Unterlagen sind für die Anmeldung zur Eheschließung/Anmeldung zur Begründung der eingetragenen Partnerschaft erforderlich:

  • Amtlicher Lichtbildausweis

  • Geburtsurkunde(n)

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Bestätigung der Meldung oder Nachweis des Aufenthaltes
    Hinweis: Für in Österreich gemeldete Personen kann die Standesbeamtin/der Standesbeamte eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen. In diesem Fall muss keine Bestätigung der Meldung vorgelegt werden.

  • Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade

Wenn Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft waren, zusätzlich:

  • Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen und/oder Partnerschaftsurkunde/n aller früher begründeten eingetragenen Partnerschaften

  • Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel!), Urteil über die Auflösung der früheren eingetragenen Partnerschaft/en
  • Sterbeurkunde der Ehepartnerin/des Ehepartners

  • Sterbeurkunde der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners

Wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame uneheliche Kinder haben, zusätzlich:

  • Geburtsurkunde(n) des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder

  • Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen Kinder (sofern der Vater auf der/den Geburtsurkunde(n) noch nicht eingetragen ist)

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn vorhanden

  • Nachweis des Wohnsitzes der Kinder

Wenn Sie beschränkt geschäftsfähig oder nicht ehemündig sind, zusätzlich:

  • bei 16- bis 18-Jährigen: Ehemündigkeitserklärung des Gerichts (mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel!) sowie Zustimmung der Obsorgeberechtigten
  • im Falle eines Erwachsenenvertreters: deren/dessen Einwilligung oder entsprechender Gerichtsbeschluss

Die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit/Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zur begründen bzw. das Ehefähigkeitszeugnis/Bestätigung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen sind maximal sechs Monate gültig.

Welche Dokumente bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit zur Anmeldung der Eheschließung konkret benötigt werden, erfahren Sie beim zuständigen Standesamt.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage https://www.oesterreich.gv.at/ (Link öffnet sich in einem neuen Fenster).

Gemeindeamt Halbturn

Gemeindeamt Halbturn

Wiener Straße 3
7131 Halbturn
T: +43 2172 8645
F: +43 2172 8645-8
E: gemeinde@halbturn.com