BÜRGERSERVICE HALBTURN

BÜRGERSERVICE HALBTURN

Werner Ziniel im Gemeindeamt Halbturn

Für Ihre Fragen und Anliegen stehen wir gerne im Gemeindeamt während der Amtszeiten zur Verfügung:

Montag bis Donnerstag:
07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag:
07:00 – 12:00 Uhr

Zustellung von Schriftstücken

Der Postkasten der Gemeinde Halbturn wird werktags von Montag bis Donnerstag ausschließlich zwischen 7:00 Uhr morgens und 16:00 Uhr nachmittags entleert. Freitags wird der Postkasten zwischen 7:00 Uhr morgens und 12:00 Uhr entleert. An den Wochenenden, an Feiertagen bzw. außerhalb der Dienstzeiten der Gemeinde Halbturn findet keine Entleerung des Postkastens und damit keine rechtsgültige Zustellung von Schriftstücken statt.

Schriftstücke gelten erst mit der Entleerung des Postkastens durch die Mitarbeiter der Gemeinde Halbturn als zugestellt. Wir bitten um entsprechende Beachtung dieses Umstandes in Hinblick auf Schriftstücke mit Fristenlauf.

Strafregisterauszug

Die folgenden Unterlagen sind für die Ausstellung der Strafregister­bescheinigung erforderlich:

  • Amtlicher Lichtbildausweis

  • Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind):
    z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde

  • Bei Antragstellung oder Abholung durch eine dritte Person: Vollmacht

Falls auf Grund des amtlichen Lichtbildausweises die Identität der Antragstellerin/des Antragstellers nicht einwandfrei festgestellt werden kann, weil z.B. der im Antrag angeführte aktuelle Familienname im vorgelegten Ausweisdokument noch nicht berichtigt ist, sind entsprechende Unterlagen (Heiratsurkunde, Bescheid über Namensänderung etc.) beizubringen.

Achtung:
Die Antragstellerin/der Antragsteller hat – außer, bei Online-Anträgen mittels Bürgerkarte (E-Signatur) – zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde zu erscheinen. Es besteht somit die Möglichkeit, sich entweder für die Antragstellung oder für die Abholung durch eine dritte Person vertreten zu lassen. Diese benötigt hierzu eine Vollmacht.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage https://www.oesterreich.gv.at/ (Link öffnet sich in einem neuen Fenster).

Gemeindeamt Halbturn

Gemeindeamt Halbturn

Wiener Straße 3
7131 Halbturn
T: +43 2172 8645
F: +43 2172 8645-8
E: gemeinde@halbturn.com