STRAFREGISTERAUSZUG

Die folgenden Unterlagen sind für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung erforderlich:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind):
z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde
- Bei Antragstellung oder Abholung durch eine dritte Person: Vollmacht
Falls auf Grund des amtlichen Lichtbildausweises die Identität der Antragstellerin/des Antragstellers nicht einwandfrei festgestellt werden kann, weil z.B. der im Antrag angeführte aktuelle Familienname im vorgelegten Ausweisdokument noch nicht berichtigt ist, sind entsprechende Unterlagen (Heiratsurkunde, Bescheid über Namensänderung etc.) beizubringen.
Achtung:
Die Antragstellerin/der Antragsteller hat – außer, bei Online-Anträgen mittels Bürgerkarte (E-Signatur) – zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde zu erscheinen. Es besteht somit die Möglichkeit, sich entweder für die Antragstellung oder für die Abholung durch eine dritte Person vertreten zu lassen. Diese benötigt hierzu eine Vollmacht.
Gebühren:
14,30 Euro Gebühr für den Antrag
14,30 Euro Strafregisterbescheinigung, wenn nicht adressiert
2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe bei der Antragstellung
Hinweis:
Gemeinden sind ermächtigt, zusätzlich eine Gemeindeabgabe von ca. 0,36 Euro bis ca. 0,73 Euro einzuheben.
Tipp:
Auf Wunsch können Sie sich – sofern Sie den Antrag persönlich gestellt haben – die Strafregisterbescheinigung im Inland zusenden lassen. Die Zustellung erfolgt grundsätzlich mit RSa-Brief.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage http://help.gv.at