STRAFREGISTERAUSZUG

STRAFREGISTER­AUSZUG

Erforderliche Unterlagen:

Die folgenden Unterlagen sind für die Ausstellung der Strafregister­bescheinigung erforderlich:

  • Amtlicher Lichtbildausweis

  • Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind):
    z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde

  • Bei Antragstellung oder Abholung durch eine dritte Person: Vollmacht

Falls auf Grund des amtlichen Lichtbildausweises die Identität der Antragstellerin/des Antragstellers nicht einwandfrei festgestellt werden kann, weil z.B. der im Antrag angeführte aktuelle Familienname im vorgelegten Ausweisdokument noch nicht berichtigt ist, sind entsprechende Unterlagen (Heiratsurkunde, Bescheid über Namensänderung etc.) beizubringen.

Achtung:
Die Antragstellerin/der Antragsteller hat – außer, bei Online-Anträgen mittels Bürgerkarte (E-Signatur) – zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde zu erscheinen. Es besteht somit die Möglichkeit, sich entweder für die Antragstellung oder für die Abholung durch eine dritte Person vertreten zu lassen. Diese benötigt hierzu eine Vollmacht.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage https://www.oesterreich.gv.at/ (Link öffnet sich in einem neuen Fenster).

Gemeindeamt Halbturn

Gemeindeamt Halbturn

Wiener Straße 3
7131 Halbturn
T: +43 2172 8645
F: +43 2172 8645-8
E: gemeinde@halbturn.com